Mo-Do | 08:30-12:00 Uhr u. |
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Durch diese erhebliche Entlastung von Verwaltungsarbeiten bleibt mehr Ruhe und Zeit für die Patienten.
Die PVS steht unter ärztlicher Leitung und arbeitet ausschließlich nach Weisungen der Ärzte. Die Mitarbeiter der PVS unterliegen – wie der Zahnarzt selbst – gemäß § 203 StGB den Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes.
Durch das Angebot einer Teilzahlungsvereinbarung können Sie die Zahnbehandlung bequem in 3 – 6 oder 12 Monatsraten zahlen. Das ermöglicht Ihnen die Wahl einer für Sie optimalen Versorgung und Sie erhalten sich Ihre finanzielle Freiheit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pvs-limburg.de